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Aktuelle Stellungnahme des Datenschützers der BSB

Auf Nachfrage habe ich diese Antwort erhalten:

Nach der sog. Safe-Harbor-Entscheidung des EuGH ist es derzeit nicht mehr vertretbar, dass die öffentliche Verwaltung die Daten ihrer „Kunden“ auf amerikanische Server übermittelt bzw.  dem möglichen Zugriff der USA (NSA) aussetzt. Videos, auf denen sich Personen der Schulen befinden dürfen nicht hochgeladen werden.

Ich würde Ihnen daher raten, dass Sie den Schulen empfehlen, lediglich (Werbe-)Videos ohne personenbezogene Daten (also rein sachbezogene Videos) auf Youtube zu nutzen, da der Datenschutz dann nicht betroffen ist.

 

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